Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Maklergeschäfte

Allen Verträgen, die wir mit unseren Auftraggebern schließen, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. 

Soweit im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform. 

1.
Entstehen des Provisionsanspruchs


Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder auf die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sofern durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber/ Kunden und einem oder mehreren Dritten zustande kommt. Der Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt. Kommt der Abschluss des Vertrages ohne unsere Teilnahme zustande, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung der Provision zu erteilen. Außerdem hat der Kunde auf Verlangen eine Ablichtung des Vertrages dem Makler zur Verfügung zu stellen. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle der nachträglichen Auflösung des Vertrages, z. B. durch Rücktritt oder Verantwortungsbereich des Maklers liegen. 

2.
Angebote


Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Sie erfolgen unverbindlich und freibleibend. 

Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. 

3.
Weitergabe von Informationen und Unterlagen


Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Kunden bestimmt, von diesem vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt

4.
Fälligkeit der Provision

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug und wir sind berechtigt, gemäß den einschlägigen rechtlichen Vorschriften Verzugszinsen zu berechnen.

5.
Provisionssätze

Für unsere Tätigkeit gelten die nachstehenden Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart. Individuelle Vereinbarungen können von dieser Regelung abweichen. 

Für die Zahlung gilt Ziff. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es folgen Berechnungsgrundlagen beim Kauf einer Immobilie: 

Für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages beträgt die Provision 7,19% inkl, MwSt des Gesamtkaufpreises inklusive aller damit in Verbindung stehenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht sich die Provision entsprechend.

Miete und Pacht für den Mieter oder Pächter bei Verträgen bis zu 5 Jahren: 2,38 Monatsmieten bzw. monatliche Pachtzinsen. Bei länger laufenden Verträgen 4,76 Monatsmieten bzw. monatliche Pachtzinsen. Optionszeit ist Vertragslaufzeit. 

6.
Tätigwerden für Dritte

 

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich und unentgeltlich tätig zu werden. 

7.
Haftungsausschluss

 

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, es trifft uns bei der Überprüfung der Angaben grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 

8.
Datenschutz

 

Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und nur in erforderlichen Rahmen der Ausführung an Dritte weitergegeben.

9.
Erfüllungsort & Gerichtsstand


Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Königswinter vereinbart.

10.
Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. 

Stand Oktober 2020