Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Maklergeschäfte

Allen Verträgen, die wir mit unseren Auftraggebern schließen, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. 

Soweit im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklerleistungen

Sabine Rüssel Immobilien – SR Immobilien
Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Maklerverträge zwischen Sabine Rüssel Immobilien – SR Immobilien, Inhaberin Sabine Rüssel, nachfolgend „Maklerin“, und ihren Auftraggebern.

Individuelle Vereinbarungen im Maklervertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gesetzlich vorgeschriebene Formvorschriften bleiben unberührt.

2. Maklertätigkeit und Provisionsanspruch

Die Tätigkeit der Maklerin umfasst – je nach Vereinbarung – den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags und/oder die Vermittlung eines Vertrags.

Der Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision entsteht, wenn infolge des Nachweises oder der Vermittlung der Maklerin ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt.

Der Provisionsanspruch kann auch bei Abschluss eines anderen als des ursprünglich beabsichtigten Hauptvertrags entstehen, wenn das abgeschlossene Geschäft bei wirtschaftlicher Betrachtung im Wesentlichen gleichwertig ist und der erforderliche Zusammenhang mit der Maklertätigkeit besteht.

Hat die Maklerin die Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen oder einen Vertrag vermittelt, informiert der Auftraggeber sie unverzüglich über den Abschluss und den für die Provision maßgeblichen Vertragsinhalt. Auf begründetes Verlangen stellt der Auftraggeber geeignete Nachweise zur Verfügung, soweit dies zur Prüfung oder Berechnung des Provisionsanspruchs erforderlich ist.

Wird der Hauptvertrag nachträglich aufgehoben, angefochten oder rückabgewickelt, berührt dies den bereits entstandenen Provisionsanspruch grundsätzlich nicht. Dies gilt nicht, wenn der Hauptvertrag von Anfang an unwirksam war oder die Ursache für seine Aufhebung im Verantwortungsbereich der Maklerin liegt.

3. Angebote und Objektangaben

Die von der Maklerin bereitgestellten Objektangaben und Unterlagen beruhen regelmäßig auf Informationen des Eigentümers, Auftraggebers oder sonstiger Dritter.

Die Maklerin prüft diese Angaben nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder konkrete Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit bestehen.

Angebote sind freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten.

4. Vertraulichkeit und Weitergabe

Angebote, Exposés, Unterlagen und Informationen der Maklerin sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.

Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung der Maklerin nicht an Dritte weitergegeben werden, soweit die Weitergabe nicht zur Durchführung des Maklervertrags erforderlich oder gesetzlich zulässig ist.

Gibt der Auftraggeber Informationen unbefugt an einen Dritten weiter und schließt dieser infolge der Weitergabe einen provisionspflichtigen Hauptvertrag ab, kann die Maklerin Ersatz des ihr hierdurch entstandenen Schadens verlangen.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Provision und Fälligkeit

Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Maklervertrag oder einer sonstigen wirksamen Provisionsvereinbarung.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Form und Verteilung der Maklerkosten.

Soweit für Miet- oder Pachtverträge wirksam folgende Vergütung vereinbart wurde, beträgt sie:

  • bei einer Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren: 2,38 Nettomonatsmieten beziehungsweise Nettomonatspachtzinsen einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer;

  • bei einer Vertragslaufzeit von mehr als fünf Jahren: 4,76 Nettomonatsmieten beziehungsweise Nettomonatspachtzinsen einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Vereinbarte Options- und Verlängerungszeiträume werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit berücksichtigt. Zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere bei der Vermittlung von Wohnraum, bleiben unberührt.

Die Provision ist nach Entstehung des Provisionsanspruchs und Zugang einer Rechnung innerhalb von zehn Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, wird die Umsatzsteuer in der bei Entstehung des Provisionsanspruchs gesetzlich geltenden Höhe berechnet.

6. Tätigkeit für beide Vertragsparteien

Die Maklerin darf für beide Parteien des beabsichtigten Hauptvertrags tätig werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine entgegenstehende Vereinbarung besteht.

Die beiderseitige Tätigkeit erfolgt unter Wahrung der Interessen beider Parteien und der Pflicht zur Unparteilichkeit, soweit diese gesetzlich oder vertraglich geboten ist.

7. Haftung

Die Maklerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Für Angaben Dritter haftet die Maklerin nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen. Sie übernimmt keine eigenständige Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit, sofern keine Prüfung oder Beschaffenheitsvereinbarung ausdrücklich übernommen wurde.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzinformationen der Maklerin.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bad Honnef, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Maklervertrag – soweit gesetzlich zulässig – Königswinter als Gerichtsstand vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.